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FG Köln Urteil v. - 13 K 4379/07 EFG 2010 S. 668 Nr. 8

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 1

Körperschaftsteuerliche Organschaft:

Mindestlaufzeit eines Ergebnisabführungsvertrags

Leitsatz

Die Anerkennung eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses setzt eine Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags von fünf vollen Zeitjahren voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 307 Nr. 9
EFG 2010 S. 668 Nr. 8
GmbHR 2010 S. 442 Nr. 8
OAAAD-37467

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FG Köln, Urteil v. 09.12.2009 - 13 K 4379/07

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