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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 167

Vorbereitung einer Betriebsprüfung (SV) durch den Arbeitgeber

Horst Marburger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-37394 Die Arbeitgeber haben im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Pflichten. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Hieraus ergibt sich das Recht und die Pflicht der Sozialversicherungsträger, regelmäßig zu überprüfen, ob die Aufgaben des Arbeitgebers von diesem auch ordnungsgemäß erfüllt werden.

Turnus und Ankündigungsfrist

[i]Prüfung erfolgt spätestens alle vier JahreEine Betriebsprüfung ist mindestens alle vier Jahre durchzuführen. Sie ist vorher durch den Rentenversicherungsträger anzukündigen. Dabei soll die Ankündigung möglichst einen Monat, spätestens aber 14 Tage vor der Prüfung erfolgen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann hiervon allerdings abgewichen werden.

Arbeitsplatz für den Betriebsprüfer

Allgemein wird eine Betriebsprüfung in den Räumen des Arbeitgebers durchgeführt. Werden die maßgebenden Unterlagen beim Steuerberater geführt, kann die Prüfung auf Antrag des Arbeitgebers auch dort stattfinden. In den meisten Prüfungsfällen wenden sich die Versicherungsträger direkt an den Steuerberater.

[i]Vorlage von UnterlagenDer Arbeitgeber muss dem Prüfer kostenlos einen zur Durchführung der Prüfung geeigneten Raum o...

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