Überlässt der
Arbeitgeber durch Nichtweitergabe von Nebenkosten Wohnungen in nicht
unerheblichem Umfang auch an Betriebsfremde zu einem niedrigeren als dem
ortsüblichen Mietpreis, so ist das ein Indiz für einen fehlenden
Veranlassungszusammenhang der Verbilligung mit dem Dienstverhältnis.
Ein deutlich unter 10 Prozent
liegender Anteil an fremdvermieteten Objekten reicht hierfür nicht aus.
In den Fremdvergleich sind nicht
nur die in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen,
sondern auch ehemalige Arbeitnehmer/Rentner und die im Todesfall das
Mietverhältnis fortsetzenden Ehegatten einzubeziehen.
§ 177 AO ist auch auf einen
Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid anwendbar, der einen in der
ursprünglichen Lohnsteueranmeldung nicht erfassten Sachverhalt aufgreift.
Umlagen an eine
Zusatzversorgungskasse, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und
unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die Kasse verschaffen, führen im
Zahlungszeitpunkt zu Arbeitslohn (Anschluss an , BFH/NV 2009, 1504). Ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das zu
dieser Frage anhängige Revisionsverfahren VI R 36/09 ist nicht geboten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 428 Nr. 5 UAAAD-37400
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L
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