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NWB Nr. 7 vom Seite 517

Vorbereitung einer Betriebsprüfung (SV) durch den Arbeitgeber

Grundlagen der SV-Betriebsprüfung und häufige Problempunkte

Horst Marburger

Der Gesetzgeber hat die Rentenversicherungsträger beauftragt, bei den Arbeitgebern zu überprüfen, ob diese ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer korrekt nachkommen. Solche Prüfungen führen immer wieder zu einem erheblichen Arbeitsaufwand, aber oftmals auch zu einer gewissen Beunruhigung in den Betrieben. Eine gute Vorbereitung der Prüfung hilft hier, Ärger und Stress zu vermeiden.

I. Rechtsgrundlagen der Betriebsprüfungen

[i]Sozialgesetzgesetzbuch Viertes BuchDie Rentenversicherungsträger prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen (§ 28p SGB IV). Insbesondere prüfen sie die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen.

Einzelheiten über die Betriebsprüfung sind durch Rechtsverordnung zu regeln (§ 28p Abs. 9 SGB IV). [i]Beitragsverfahrensverordnung NWB UAAAD-18793 Hierzu ist die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (BeitragsverfahrensverordnungBVV) v. (BGBl 2006 I S. 1138) ergangen. Sie ist zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskas...BGBl 2009 I S. 1939

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