Nichtberücksichtigung nicht ausgewiesener Umsatzsteuerzahlungen als Werbungskosten
Leitsatz
Die Nichtberücksichtigung in der Feststellungserklärung nicht ausgewiesener Umsatzsteuerzahlungen als Werbungskosten bei
den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellt keine die Berichtigung des bestandskräftigen Feststellungsbescheids ermöglichende
offenbare Unrichtigkeit durch Übernahme fehlerhafter Angaben des Steuerpflichtigen dar, wenn der Fehler nur durch weitere
Sachverhaltsermittlungen des FA zur Erhebung der Umsatzsteuer hätte aufgedeckt werden können.
Auf die Nichtheranziehung der Umsatzsteuerakten kommt es hierbei jedenfalls dann nicht an, wenn sich hieraus nicht erkennen
lässt, ob und wie viel Umsatzsteuer in den Streitjahren abgeführt worden ist.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 544 Nr. 7 FAAAD-37230
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.11.2009 - 8 K 2348/09 F
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