BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 882/09

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken - - AZ: 1 Ws 365/08 (Vollz) vom LG Landau in der Pfalz, LG Landau in der Pfalz in der Pfalz - - AZ: 2 StVK 255/06 vom

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Fundstelle(n):
CAAAD-36995