Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken - - AZ: 1 Ws 365/08 (Vollz) vom LG Landau in der Pfalz, LG Landau in der Pfalz in der Pfalz - - AZ: 2 StVK 255/06 vom
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
CAAAD-36995