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Umwandlungssteuer | Behandlung der objektbezogenen Kosten des Vermögensübergangs
Mit Urteil v. - I R 22/96 (BStBl 1998 II S. 168) zur Verschmelzung von Genossenschaften und mit Urteil v. - I R 97/02 (BStBl 2004 II S. 686) zur Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft hat der BFH entschieden, dass es sich bei einer Verschmelzung auf Ebene des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers um ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft handelt. Der BFH geht dabei davon aus, dass sich die Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und das Vorliegen eines Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfts tatbestandlich nicht ausschließen. Die aufgrund einer Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger anfallenden objektbezogenen Kosten der Vermögensübertragung – insbesondere die Grunderwerbsteuer – sind daher als Nebenkosten der Anschaffung aktivierungsp...BStBl 1998 II S. 268