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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch
Grundstücksgeschäfte der GbR-Gesellschafter und Änderungen durch das ERVGBG
Seit Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch den BGH war die Frage, ob die GbR auch grundbuchfähig ist, lebhaft umstritten. Unklar war, ob die GbR ohne Nennung ihrer Gesellschafter in das Grundbuch eingetragen werden kann. In der Literatur wurden die verschiedensten Ansichten vertreten, die OLG-Rechtsprechung war uneinheitlich und eine Entscheidung des BGH lag nicht vor. Zwischenzeitlich hat der BGH sich der Frage angenommen, sie eindeutig beantwortet und somit für Rechtsklarheit gesorgt. Mit Wirkung zum ist jedoch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elek-tronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) v. (BGBl 2009 I S. 2713) in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat die neue Rechtsprechung des BGH grundlegend in Frage gestellt. Der nachfolgende Beitrag stellt unter Darstellung der Rechtsentwicklung die aktuelle Rechtslage vor und gibt Empfehlungen für die Praxis.
I. Die Bedeutung der Grundbuchfähigkeit der GbR in der Praxis
[i]Aktiv- und Passiv-Legitimation der GbRseit 2001 geklärtIn seinem spektakulären Urteil v. - II ZR 331/00 NWB UAAAB-98014 hat der BGH festgestellt, das...