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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 14 KO 1/07

Gesetze: RVG § 11, RVG § 15

Voraussetzungen für den Anfall einer außergerichtlichen Terminsgebühr

Leitsatz

1. Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr ist eine auf die Erledigung des Klageverfahrens gerichtete Besprechung, die einen ausreichenden Bezug zum jeweiligen Rechtsstreit aufweist. An das Merkmal einer Besprechung, die auch in einem Telefonat bestehen kann, sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Insbesondere muss es zu keinem Erfolg der Einigungsbemühungen kommen. Es reicht, dass sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert zeigt.

2. Insoweit sind im Streitfall die Voraussetzungen für die Terminsgebühr nicht erfüllt, da die Beantragung eines Billigkeitserlasses in keinem hinreichenden Zusammenhang zur Erledigung eines Finanzrechtsstreits steht, der eine Umsatzsteuerfestsetzung zum Gegenstand hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-36568

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.10.2009 - 14 KO 1/07

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