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Track 26 | Bilanzierung: Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer
Beim BFH sind zwei Verfahren anhängig, in denen es um die Frage geht, ob für Kfz-Steuerzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, aber anteilig auf die voraussichtliche Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr entfallen, ein Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu bilden ist.
Wie sieht es aus, wenn ein bilanzierender Steuerzahler vor dem Bilanzstichtag die Kfz-Steuer im Voraus bezahlt? Wenn also die Zahlung anteilig auf das folgende Wirtschaftsjahr entfällt. Ist dann ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden? Nun, zu dieser Frage sind zwei Verfahren beim BFH anhängig. Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik:
Eine GmbH betreibt eine Spedition. In ihrem Jahresabschluss zum macht sie die im Jahr 2009 gezahlten Kfz-Steuern von 90.000 € als Betriebsausgaben geltend. Davon entfallen rechnerisch 40.000 € auf die Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Wirtschaftsjahr 2010. Nach einer Außenprüfung aktiviert das Finanzamt in der so genannten Prüferbilanz diesen Betrag als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Gewinn der GmbH erhöht sich dadurch im Jahr 2009 um 40.000 €.
In der Litera...