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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | Doppelte Haushaltsführung: Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort

Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zu den sog. Wegverlegungsfällen in zwei Urteilen geändert. Das BMF akzeptiert die geänderte Rechtsprechung. Darüber hinaus informieren wir Sie über zwei aktuelle FG-Urteile zur doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden.

Beim nächsten BMF-Schreiben geht es um die Wegverlegungsfälle. Wegverlegungsfall, nun, das ist eines dieser Worte, um die uns steuerlich nicht vorgebildete Zeitgenossen beneiden. Aber sei´s drum. Sie wissen, was gemeint ist.

Bereits in der November-Ausgabe von „Steuern mobil” hatten wir Sie informiert: Die Finanzverwaltung akzeptiert grundsätzlich die neue BFH-Rechtsprechung. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann danach auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt. Begründet er anschließend in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können, sind die Kosten steuerlich abzugsfähig. Die OFD Münster hatte im Vorgriff auf ein BMF-Schreiben die Finanzbeamten angewiesen, die Urteile anzuwenden ...

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