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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 07 | Kapitaleinkünfte: Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu Umfang und Inhalt der nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Stellung genommen.

So ausführlich wir Sie über das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer informiert haben, so kurz können wir es bei der nächsten Verwaltungsanweisung machen. Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben Stellung genommen zu Umfang und Inhalt der nach § 45a EStG auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge.

Hintergrund ist: Eine Anrechung der Abgeltungsteuer auf die Einkommensteuer setzt eine Steuerbescheinigung voraus. Für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist die Bank daher verpflichtet, dem Anleger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Das BMF regelt hierzu alle wichtigen Details. Diese sind jedoch in erster Linie für Kreditinstitute interessant.

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