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Einkommensteuer | Aufteilung der Aufwendungen für ein von Ehegatten gemeinsam genutztes Arbeitszimmer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen bestehenden Personengesellschaft zu erbringen, sind ihnen die auf diesen Raum entfallenden und von ihnen getragenen Aufwendungen (AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen. (2) Nutzen die Ehegatten für diesen Zweck einen Raum in einer von ihnen bewohnten und gemeinsam angemieteten Wohnung, sind ihnen die anteiligen Mietzinsen und die anteiligen Energiekosten zur Hälfte zuzuordnen. (3) Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, steht einem Ehegatten, der seine Aufwendungen für das häus...BStBl 2004 II S. 775