Bundesministerium der Finanzen - IV B 3 - S 1301-IRL/0 BStBl I 2009 S. 1321 Nr. 23

Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-IRL); Unter das Abkommen fallende Steuern

Irland hat mich über eine neu eingeführte und seit dem geltende „Income Levy” informiert.

Die „Income Levy” wird in Irland vom Einkommen natürlicher Personen als Zuschlag zur „Income Tax” in Stufen-Sätzen von 2 v. H., 4 v. H. und 6 v. H. des Bruttoeinkommens erhoben. Detaillierte Informationen stellt die irische Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite www.revenue.ie zur Verfügung.

Ich habe Irland gegenüber bestätigt, dass Deutschland der irischen Auffassung folgt, die „Income Levy” als gemäß Artikel I Abs. 2 DBA-IRL unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen.

Inhaltlich gleichlautend
Bundesministerium der Finanzen v. - IV B 3 - S 1301-IRL/0
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1301.2.79-1/2 St 32/St33

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Fundstelle(n):
BStBl 2009 I Seite 1321
OAAAD-35620