Auseinandersetzung und Teilung einer GbR als Grunderwerbsteuer-Tatbestand
Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
1. Wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft erworben, der solchermaßen mit einer Berechtigung an einer konkreten
Eigentumswohnung verbunden ist, dass der Erwerber seine Gesellschafterstellung ohne weiteres durch einseitige Erklärung in
einen Anspruch auf Übereignung der jeweiligen Eigentumswohnung überleiten kann, so ersetzt der Erwerb des Anteils an der Gesamthand
die an sich gebotene Übertragung des Grundstückseigentums, dessen Auswahl den Gesellschaftsanteil bestimmte.
2. Der Grunderwerbsteuer ist in einem solchen Fall gemäß § 42 Satz 2 AO die den wirtschaftlichen Umständen angemessene Gestaltung,
nämlich die Verschaffung eines unbedingten und unbefristeten Anspruchs auf Übereignung des jeweiligen Wohnungseigentums, zugrunde
zu legen.
Tatbestand
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