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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2739/05 K,F EFG 2009 S. 1844 Nr. 22

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1, EStG § 6a Abs. 3 Satz 1, EStG § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Überversorgung durch eine Pensionszusage und Pensionsrückstellungen i.S.v. § 6a EStG über das Bestehen eines Anstellungsvertrages als Geschäftsführer hinaus

Leitsatz

  1. Bei der Beurteilung der Frage, ob durch eine Pensionszusage an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH eine Überversorgung eintritt, sind im Falle einer Betriebsaufspaltung auch die Honorare für selbständige Tätigkeit einzubeziehen, die die Gesellschafter von der Besitzpersonengesellschaft für die Abwicklung der Steuerberatungsmandate beziehen.

  2. Die Übertragung der Pensionsverpflichtung und eines entsprechenden Wertpapierbestandes auf einen anderen Rechtsträger anlässlich der Veräußerung der Gesellschaftsanteile führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

  3. Gleiches gilt für die Abfindung von unverfallbaren Pensionsansprüchen in Höhe des steuerlichen Teilwerts, wenn der Berechtigte nicht den Regeln des BetrAVG unterliegt und die Pensionszusage bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses eine derartige Auszahlung vorsieht.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 753 Nr. 13
DStRE 2010 S. 204 Nr. 4
EFG 2009 S. 1844 Nr. 22
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2010 S. 199
LAAAD-35057

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2007 - 6 K 2739/05 K,F

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