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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1646/07 EFG 2010 S. 409 Nr. 5

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2EStG § 10 Abs. 2 Satz 2a EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6

Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung

Leitsatz

Werden Mittel aus einem mit einer Lebensversicherung besicherten Finanzierungsdarlehen sowohl für den Erwerb von begünstigtem Anlagevermögen als auch von Umlaufvermögen und für weitere Finanzierungskosten abgerufen, hat dies die komplette Steuerpflicht der Erträge aus dem Lebensversicherungsvertrag zur Folge, sofern die sog. Bagatellgrenze von 2.556 € gemäß (BStBl I 2000, 1118) überschritten wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 282 Nr. 5
EFG 2010 S. 409 Nr. 5
EStB 2010 S. 225 Nr. 6
TAAAD-35050

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.06.2009 - 4 K 1646/07

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