Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Leitsatz
Werden Mittel aus einem mit einer Lebensversicherung besicherten Finanzierungsdarlehen sowohl für den Erwerb von begünstigtem
Anlagevermögen als auch von Umlaufvermögen und für weitere Finanzierungskosten abgerufen, hat dies die komplette Steuerpflicht
der Erträge aus dem Lebensversicherungsvertrag zur Folge, sofern die sog. Bagatellgrenze von 2.556 € gemäß (BStBl I 2000, 1118) überschritten wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 282 Nr. 5 EFG 2010 S. 409 Nr. 5 EStB 2010 S. 225 Nr. 6 TAAAD-35050
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.06.2009 - 4 K 1646/07
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