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FG Rheinland-Pfalz 15.05.2008 4 K 2056/05, BBK 2/2010 S. 53

Höhe der Fahrtkosten bei Park & Ride

Legt ein Arbeitnehmer einen Teil der Arbeitsstrecke mit dem eigenen Pkw bis zum Bahnhof zurück und fährt er anschließend mit der Bahn zur Arbeit (sog. Park & Ride), sind die Fahrtkosten nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz durch eine auf die Teilstrecke bezogene Berechnung zu ermitteln:

  • Zunächst ist für die Teilstrecke Wohnung – Bahnhof mit dem eigenen Pkw die Entfernungspauschale anzusetzen; einen Höchstbetrag gibt es nicht .

  • Für die verbleibende Teilstrecke mit der Bahn ist zwar ebenfalls die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer anzusetzen, höchstens aber 4.500 € . Sind jedoch die tatsächlichen Fahrtkosten für die Bahn höher als die Entfernungspauschale, können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden , sofern sie den...

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