Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Randziffern 9 und 10 des zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BStBl 2009 I S. 273)
Bezug:
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom in der Rechtssache C-269/07 vor. Danach ist beabsichtigt, dass die Zulageberechtigung im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden soll. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem abgeschlossene Altverträge vorgesehen. Aus diesem Grund sind die Randziffern 9 und 10 des ab dem vorerst nicht mehr anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV C 3
-S 2222/07/10009
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 17
BB 2010 S. 278 Nr. 6
DB 2010 S. 27 Nr. 1
DStR 2010 S. 51 Nr. 1
EStB 2010 S. 60 Nr. 2
FR 2010 S. 143 Nr. 3
IStR 2010 S. 71 Nr. 2
WPg 2010 S. 101 Nr. 2
TAAAD-34804