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Einkommensteuer | Aufwendungen für behinderungsbedingten Umbau als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt (Bezug: § 33 EStG).
Außergewöhnliche Belastungen erfordern, dass es sich um größere Aufwendungen handelt, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstandes erwachsen. Außerdem müssen die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen sein. Diese Zwangsläufigkeit ist zu bejahen, wenn die Aufwendungen durch die Schwere der Behinderung unausweichlich sind. Ein die...