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BFH 23.09.2009 XI R 14/08, StuB 1/2010 S. 36

Einkommensteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung einer Grundstücksgemeinschaft

Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind (Bezug: § 15a Abs. 1, § 4 Nr. 14 Satz 1, § 14 Abs. 4 § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 1 Satz 1 UStG 1993/1999; Art. 17, Art. 20 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG; § 164 BGB; § 255 Abs. 2 HGB; 1993/1999 § 33 UStDV).

Praxishinweise

Das Recht auf Vorsteuerabzug für eine Grundstücksgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) setzt voraus, dass die Lieferung oder sonstige Leistung „ für deren Unternehmen” ausgeführt worden ist. Das bedeutet, dass die Grundstücksgemeinschaft Leistungsempfänger ist....

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