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Grenzen einer Kostenpauschale für Arbeitskleidung
Schreiben gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften, für bestimmte Tätigkeitsbereiche das Tragen von Schutzkleidung vor, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung stellen. Fehlt eine gesetzliche Verpflichtung, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbaren, dass dieser während der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung trägt, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Vorbehaltlich einer kollektivrechtlichen Regelung kann dann auch vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt. Der Arbeitgeber darf einen wirksam vereinbarten pauschalen Kostenbeitrag („Kittelgeld”) auch vom monatlichen Nettoentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Allerdings d...