Klage wegen Zahlung von Kindergeld ist mangels Vorverfahren unzulässig, soweit der Zeitraum nach Ergehen des Einspruchsbescheides
betroffen ist
Leitsatz
Ein Bescheid, durch den ein Antrag auf Festsetzung von Kindergeld abgelehnt wird, erschöpft sich in der Regelung des bis
dahin abgelaufenen Zeitraums.
Über in der Zukunft liegende und damit zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht entstandene Kindergeldansprüche trifft ein
Ablehnungsbescheid keine Regelung; insoweit ist ein Vorverfahren unerlässlich. Anderenfalls ist die insoweit erhobenen Klage
unzulässig.
Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu volljährigen Kindern.
Kindergeld für Pflegekinder setzt nicht voraus, dass das erwachsene geistig behinderte Kind in seiner geistigen Entwicklung
einem Kind gleichsteht. Auch zu volljährigen Kindern, deren Behinderungsgrad unter 100 % liegt, kann daher als Pflegekindschaftsverhältnis
begründet werden.
Mit Beginn einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Pflegevater und Pflegekind endet das Pflegekindschaftsverhältnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 225 Nr. 3 RAAAD-34660
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.09.2009 - 9 K 259/06
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