Betriebsausgabenabzugsverbot für Schuldzinsen zur Finanzierung des Erwerbs von Schachtelbeteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Im Veranlagungszeitraum 2000 aufgewandte Anschaffungskosten für Aktien des Umlaufvermögens sind im Rahmen der Gewinnermittlung
durch Einnahmeüberschussrechnung auch dann in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Verkaufserlös für die Weiterveräußerung
der Aktien im Jahr 2001 unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerfrei bleibt.
Für ein rückwirkendes hälftiges Abzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG i. d. F. des StSenkG in Veranlagungszeiträumen vor der
Einführung des Halbeinkünfteverfahrens fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Bei der Auslegung der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 8 a EStG i. d. F. des StSenkG ist das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot
zu beachten.
Die Anwendung des § 3 c EStG a. F. kommt nur in Betracht, wenn in demselben Veranlagungszeitraum steuerfreie oder zur Hälfte
steuerfreie Einnahmen zufließen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 22 Nr. 1 EFG 2010 S. 393 Nr. 5 KÖSDI 2010 S. 16906 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2009 S. 3978 PAAAD-34626
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2009 - 17 K 1039/08 F
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