Handel mit Zahlungsansprüchen nach GAP-Reform steuerbefreit nach § 4 Nr. 8c UStG
Leitsatz
Zum Begriff des landwirtschaftlichen Hilfsumsatzes.
Die durch die EU-Agrarreform bewirkte Entkoppelung der landwirtschaftlichen Beihilfen von der Produktion und die Verknüpfung
mit Standards des Umwelt- und Tierschutzes hat zur Folge, dass die Zahlungsansprüche, die aus der Agrarförderung der europäischen
Union stammen, nicht mehr mit der landwirtschaftlichen Urproduktion in einem inneren Zusammenhang stehen.
Der Handel mit solchen Zahlungsansprüchen stellt keinen der Urproduktion dienenden Umsatz dar; er ist indes nach § 4 Nr. 8c
UStG steuerbefreit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 11 DStRE 2010 S. 623 Nr. 10 EFG 2010 S. 363 Nr. 4 FAAAD-34625
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.08.2009 - 16 K 360/08
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