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NWB Nr. 1 vom Seite 7

Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten

Dr. Hansjörg Haack, LL. M.

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 40Zahlreiche GmbH-Satzungen enthalten Schiedsklauseln. Nach diesen Klauseln werden Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises und zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft unter Ausschluss der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte einem Schiedsgericht zugewiesen. Von diesen Klauseln kann auch die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen betroffen sein. Die bisherige Rechtsprechung hat die Frage, ob Beschlussanfechtungen überhaupt schiedsfähig sind, unterschiedlich beantwortet.

Erhebliche Auswirkungen für die Praxis

[i]Weder Schiedsgericht noch ordentliches Gericht kann angerufen werden, wenn die Monatsfrist verstrichen istDie Anfechtung eines unwirksamen GmbH-Gesellschafterbeschlusses hat grundsätzlich binnen Monatsfrist zu erfolgen. Würde trotz einer Schiedsklausel die Klage vor einem ordentlichen Gericht erhoben, bestünde die Gefahr, dass sich der Beklagte auf die Einrede des Schiedsvertrags beruft. Erklärt sich daraufhin das ordentliche Gericht für unzuständig, ist i. d. R. die Monatsfrist verstrichen, so dass das Schiedsgericht nicht mehr angerufen werden kann. Im umgekehrten Fall, in dem der Kläger von vornherein den Weg zum Schiedsgericht beschreitet, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sich das Schiedsgericht für unzuständig hält, währe...

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