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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2284/08 EFG 2010 S. 315 Nr. 4

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5

Verpflegungspauschalen bei einer Auswärtstätigkeit bei verschiedenen, in einem überschaubaren Teil eines Stadtgebiets ansässigen Kunden des Arbeitgebers

Leitsatz

Ist ein EDV-Systemberater bei seiner Auswärtstätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Einsatzstellen, aber in einem überschaubaren Stadtteil beschäftigt, handelt es sich um eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG mit der Folge der Beschränkung der Verpflegungspauschalen auf drei Monate.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 10
DStRE 2010 S. 459 Nr. 8
EFG 2010 S. 315 Nr. 4
YAAAD-34354

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.11.2009 - 3 K 2284/08

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