Verpflegungspauschalen bei einer Auswärtstätigkeit bei verschiedenen, in einem überschaubaren Teil eines Stadtgebiets ansässigen
Kunden des Arbeitgebers
Leitsatz
Ist ein EDV-Systemberater bei seiner Auswärtstätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Einsatzstellen, aber
in einem überschaubaren Stadtteil beschäftigt, handelt es sich um eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte im Sinne
des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG mit der Folge der Beschränkung der Verpflegungspauschalen auf drei Monate.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 10 DStRE 2010 S. 459 Nr. 8 EFG 2010 S. 315 Nr. 4 YAAAD-34354
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.11.2009 - 3 K 2284/08
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