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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 1800/05 EFG 2010 S. 349 Nr. 4

Gesetze: ZPO § 241 Abs. 1, ZPO § 246 Abs. 1, ZPO § 87, FGO § 155

Verfahrensunterbrechung bei Verlust der Prozessfähigkeit

Leitsatz

Die Löschung der klagenden GmbH im Handelsregister führt nicht zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn die GmbH vor der Löschung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten und der Vollmachtsvertrag nicht wirksam gekündigt wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 349 Nr. 4
KAAAD-34337

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.10.2009 - 5 K 1800/05

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