Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 10 | Investitionsabzugsbetrag: Keine Ansparabschreibung für Freiberufler im Jahr 2007
Nach einem aktuellen Beschluss des BFH dürfen Freiberufler mit einer Einnahmenüberschussrechnung bereits für 2007 keine Ansparabschreibung mehr geltend machen. Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist ab 2007 möglich, setzt aber voraus, dass der Gewinn am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, maximal 100.000 € beträgt.
Nächstes Thema: Investitionsabzugsbetrag. Es geht also um die Mittelstandsförderung nach § 7g EStG. Der neue Abzugsbetrag hat bekanntlich im Vergleich zum alten Recht einige Vorteile, aber auch gravierende Nachteile. Zu den Verlierern gehören neben Existenzgründern vor allem Freiberufler.
Die Ansparabschreibung konnte jeder Einnahmenüberschussrechner beanspruchen. Unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns. Auch freiberufliche Großpraxen, die ihren Gewinn durch eine EÜR ermitteln, waren begünstigt. Beim Investitionsabzugsbetrag wurde dann erstmals eine Gewinnobergrenze von 100.000 € eingeführt. Dabei kommt es auf den Schluss des Wirtschaftsjahres an, in dem der Abzug vorgenommen wird.
Die neue Gewinngrenze gilt unabhängig davon, wie viele Personen an einem Unternehmen beteiligt sind. Bei ...