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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 23 | Einkommensteuer: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Haushaltsfreibetrag

Das Bundesfinanzministerium hat den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Haushaltsfreibetrag für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 aus dem Vorläufigkeitskatalog gestrichen. Die Verfahren sind jedoch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig. Es besteht daher die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens nach §  363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen zu beantragen.

Jetzt kommen wir zu zwei Verfahren, die uns nun schon lange Zeit begleiten. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Doch auch damit sind die beiden Rechtsfragen nicht vom Tisch. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ran. Ich spreche vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und dem Haushaltsfreibetrag.

Nach § 24b EStG erhalten ausschließlich Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag von jährlich 1.308 € im Jahr. Verheirateten mit Kindern bleibt dieser Freibetrag verwehrt. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform angesehen. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Gleiches gilt für den alten Haushaltsfreibetrag für die Jahre...

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