1. Liegt ebenso wie bei der Einziehung von pfandrechtsbelasteten Mieten für die Grundpfandgläubiger im Rahmen der kalten Zwangsverwaltung gegen Inkassogebühren zugunsten der Masse eine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 umsatzsteuerpflichtige Geschäftsbesorgungsleistung des Insolvenzverwalters für die Pfandgläubiger vor, wenn die absonderungsberechtigten Gläubigerbanken den Insolvenzverwalter gegen Entrichtung eines Massekostenbeitrags mit der freihändigen Veräußerung der mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücke beauftragen (Anschluss an , BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183)?
2. Berechtigt die Vorschrift des § 166 Abs. 2 InsO den Insolvenzverwalter vom Wortlaut her zur Verwertung verpfändeter Forderungen oder ist eine analoge Anwendung dieser Vorschrift möglich?