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EU-Vorgaben im Steuerrecht werden umgesetzt
Das Bundeskabinett hat am das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt das BMF, dass mit dem Gesetz dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden sollen.
Der EuGH hatte mit Urteil v. - Rs. C-269/07, Kommission ./. Deutschland NWB PAAAD-28240 entschieden, dass die deutsche Riester-Förderung nach europarechtlichen Maßstäben nicht weit genug reicht. Das Urteil lässt das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet. Allerdings soll der Kreis der bisher begünstigten Personengruppen um die sog. „Grenzgänger”, d. h. Bürger die im benachbarten Ausland leben und im Inland arbeiten, erweitert werden. Die Zulageberechtigung dieses Personenkreises wird nun gesetzlich geregelt. Außerdem soll die Wohn-Riester-Förderung zukünftig auch für die Anschaffung einer im EU-/EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden können.
(BMF online v. )