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Einkommensteuer | Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort
Einnahmen eines Steuerpflichtigen aus der Überlassung einer Immobilie an einen Mobilfunkbetreiber zur Nutzung als Antennenstandort stellen nach dem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar. Dass von der Anlage möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, beeinträchtigt nicht die steuerliche Wesensart der Einnahmen.