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Bilanzielle Korrektur eines falsch erfassten Mietkaufvertrags
Wurde ein Mietkaufvertrag zunächst bilanziell fälschlich als Mietvertrag behandelt und das Wirtschaftsgut daher zu Unrecht nicht aktiviert, so ist der Fehler im ersten noch nicht bestandskräftig veranlagten Wirtschaftsjahr dadurch zu berichtigen, dass das Wirtschaftsgut mit dem Wert zu aktivieren ist, mit dem es bei unterstellter von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde ( NWB PAAAD-32387).
Hinweis: Wir werden in der StuB auf dieses Urteil im Rahmen eines Beitrags noch gesondert zurückkommen.