Stromsteuerliche Behandlung des auf Tankstellen verbrauchten
Stroms
Leitsatz
Verpachtet ein
Mineralölunternehmen von ihm errichtete Tankstellen an einen
Tankstellenbetreiber, der auf Provisionsbasis u. a. Mineralölprodukte
veräußert, ist die Tankstelle als kleinste rechtlich
selbstständige Einheit ein Unternehmen im Sinne von § 2 Nr. 4
StromStG. Seitens der Tankstelle entnommene Strommengen sind dann nicht als von
dem Mineralölunternehmen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes
für betriebliche Zwecke im Sinne der Steuerbegünstigungsvorschriften
§ 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 StromStG entnommen anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAD-33951
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.09.2009 - 4 K 199/08
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