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BAG 19.03.2009 8 AZR 722/07, NWB 51/2009 S. 3986

Arbeitsrecht | Kein Lohnverzicht zur Ermöglichung eines Betriebsübergangs zulässig

Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Recht und ist unwirksam. Bei einem Betriebsübergang schreibt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vor, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. [i]Kastenbauer, NWB 2009 S. 4018Diese Vorschrift darf nicht abbedungen oder umgangen werden. Im Streitfall hatte der beklagte Betreiber einer Kindestagesstätte die Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld über Jahre nur teilweise oder gar nicht erfüllt. Er informierte alle Arbeitnehmer darüber, dass ihr Bereich von einem anderen Träger übernommen werden könne. Ihre Übernahme w...

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