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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2697/07 EFG 2010 S. 286 Nr. 4

Gesetze: AO § 34 Abs. 1AO § 69AO:191 Abs. 1 BGB § 254

Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme

Leitsatz

Bei einer Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69, 191 Abs. 1 AO kommt die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens nur in den Fällen in Frage, in denen das finanz-behördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß an-nimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 286 Nr. 4
EAAAD-32998

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.02.2009 - 1 K 2697/07

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