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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1963/07 EFG 2010 S. 207 Nr. 3

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 70 Abs. 4, AO § 37 Abs. 2

Kindergeld: Berücksichtigung von Betreuungskosten für ein Enkelkind

Leitsatz

  1. Wegen privater Mitveranlassung können Kinderbetreuungskosten nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein.

  2. Nichts anderes folgt daraus, dass sich die Kinderbetreuungskosten aufgrund der Konstellation des Sachverhalts weder bei der Klägerin (Großmutter) noch bei der Tochter (Kindesmutter) steuerlich auswirkten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 207 Nr. 3
KAAAD-32996

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.02.2008 - 2 K 1963/07

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