Keine Zuordnung eines schon vor Ablauf des Leasingsvertrags nicht mehr betrieblich genutzten Leasingfahrzeugs zum Betriebs-
bzw. Unternehmensvermögen eines selbstständigen Unternehmerberaters
Leitsatz
1. Hat ein selbständiger Unternehmensberater vor Ablauf des Leasingsvertrags ein Leasingfahrzeug nicht mehr betrieblich genutzt
sowie durch ein neues Leasingfahrzeug ersetzt und befand sich das „alte” Leasingfahrzeug nunmehr bei einem Dritten, der es
gegen Aufwandsentschädigung gepflegt, gelegentlich bewegt und später nach Ablauf des Leasingsvertrags und Ankauf des Wagens
durch den Unternehmensberater in dessen Auftrag zum Verkauf angeboten hat, so stand diese Art der Nutzung in keinem erkennbaren
Zusammenhang mit der Unternehmensberatung. Damit hat das Nutzungsrecht an dem Leasingfahrzeug bis zum Ende des Leasingvertrags
nicht mehr betrieblichen Zwecken gedient, sodass der Unternehmensberater beim anschließenden Kauf das an die Stelle des Nutzungsrechts
tretende Fahrzeug ertrag- und umsatzsteuerlich als Privatvermögen erworben hat.
2. Ein Fahrzeug des Privatvermögens kann nicht nachträglich ins Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt
schon feststeht, dass das Fahrzeug nur mit Verlust veräußert werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2010 S. 4 Nr. 1 EFG 2010 S. 117 Nr. 2 b&b 2010 S. 5 Nr. 6 XAAAD-32983
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 29.09.2009 - 1 K 2247/06
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.