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BBK 23/2009 S. 1155

Umlage: Insolvenzgeldumlage soll 2010 steigen

[i]Vervierfachung der UmlageDer Umlagesatz für das Insolvenzgeld soll 2010 auf 0,41 % der Bruttolöhne steigen, nachdem der Umlagesatz 2009 noch 0,1 % betragen hat. Grund für die Vervierfachung sind die zunehmenden Insolvenzen durch die Wirtschaftskrise. Bei Insolvenz eines Unternehmens können Arbeitnehmer drei Monate lang Insolvenzgeld erhalten – finanziert durch alle Unternehmen im Rahmen einer Insolvenzgeldumlage. Der Bundesrat muss dem Verordnungsentwurf noch zustimmen .

Hinweis: Seit dem ist der Einzug der Insolvenzgeldumlage von den Unfallversicherungsträgern auf die Krankenkassen übergegangen. Die Krankenkassen ziehen die Umlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein. Seither richtet sich die Bemessung der Umlage nicht mehr nach der Bemessungsgrundlage in der gesetz...

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