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LG München 05.03.2009 14 S 18532/08, NWB 49/2009 S. 3783

Mietrecht | Kündigung wegen fehlerhafter Mieterselbstauskunft

Ein Mieter von Wohnraum hat die von ihm geforderte sog. Mieterselbstauskunft, die auf Feststellung seiner Bonität hin ausgerichtet ist und dem Vermieter die entsprechende Risikoprognose eröffnen soll, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, namentlich auch die Fragen zu seinem Beschäftigungsverhältnis und monatlichen Einkommen, um eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zu vermeiden. Eine konkrete Risikoverwirklichung ist hierfür nicht erforderlich.

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