Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw.
Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich von einem Hotel in einem besonderen
Ambiente angebotenen, aus einer Varieté-/Theatershow und einem
4-Gänge-Menü bestehenden „Dinner-Show”
Leitsatz
1. Eine von einem Hotel in einem
Spiegelzelt veranstaltete, mit einer gehobenen Ansprüchen genügenden
Bewirtung verbundene Varieté-/Theatershow „Dinner-Show”),
bei der künstlerisch und kulinarisch Interessierten eine Örtlichkeit
zur Verfügung gestellt wird, in der sie künstlerisch und kulinarisch
Außergewöhnliches aufeinander abgestimmt und ohne Wartezeit
genießen können und bei der die Eintrittskarten für das
Gesamtpaket Varieté-/Theatershow und ein 4-Gänge-Menü zwischen
93 und 109 Euro kosten, ist nicht als einheitliche, insgesamt dem
Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung zu beurteilen, wenn die
einzelnen künstlerischen und kulinarischen Bausteine einen jeweils
eigenständigen Wert für den Gast haben.
2. Folglich ist der Gesamtpreis der
Eintrittskarten sachgerecht aufzuteilen, so dass nur hinsichtlich des auf das
4-Gänge-Menü entfallenden Anteils der Regelsteuersatz gem. § 12
Abs. 1 UStG, hinsichtlich der Varieté-/Theatershow einschließlich
Garderobe dagegen der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr.
7 Buchst. a UStG zur Anwendung kommt.
Tatbestand
Fundstelle(n): NAAAD-32408
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Bremen, Beschluss v. 13.10.2009 - 2 V 115/09 (1)
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