Vorzeitige Beendigung eines Mietverkaufvertrags vor Ablauf der fünfjährigen investitionszulagerechtlichen Verbleibensfrist
bei unmittelbarem Übergang des zulagegeförderten Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen des Mietkäufers in das Anlagevermögen
eines anderen Betriebs im Fördergebiet zulageunschädlich
Leitsatz
War bei einem auf fünf Jahre geschlossenen Mietkaufvertrag der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer investitionszulageberechtigt,
weil er nach Ablauf des Vertrags ohne weitere Zahlungen zivilrechtlicher Eigentümer des von ihm betrieblich im Fördergebiet
genutzten Gegenstands des Mietkaufvertrags werden sollte, so ist eine auf finanzielle Schwierigkeiten des Mietkäufers zurückzuführende
Auflösung des Mietkaufvertrags vor Ablauf der fünfjährigen Verbleibensfrist (§ 2 Satz 1 InvZulG 1999) sowie der Verkauf an
einen anderen Betrieb im Fördergebiet nicht zulageschädlich, wenn der Gegenstand des Mietkaufvertrags unmittelbar aus dem
Anlagevermögen des bisherigen Mietkäufers in das Anlagevermögen des anderen Betriebs übergegangen ist und zwischenzeitlich
zu keinem Zeitpunkt zum Umlaufvermögen des Vertragspartners im Rahmen des Mietkaufvertrags bzw. zum Umlaufvermögen der Werkstatt,
die den Verkauf an den anderen Betrieb vermittelt hat, gehört hat.
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