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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1178/09 EFG 2010 S. 156 Nr. 2

Gesetze: EStG § 66

Rückzahlung des Kindergelds für das vierte Kind bei nachträglichem „Wegfall” des ersten Kinds wegen zu hoher Einkünfte

Leitsatz

1. Fallen bei einem Steuerpflichtigen mit vier Kindern die Voraussetzungen zum Erhalt von Kindergeld für das älteste Kind weg, so kann die Familienkasse lediglich das für dieses Kind gezahlte Kindergeld zurückfordern.

2. Das infolge des „Wegfalls” des ersten Kinds für das vierte Kind überzahlte Kindergeld muss auch „für dieses Kind” zurückgefordert werden. Ein Bescheid, der abstrakt auf den Rückzahlungsbetrag abstellt, ist rechtswidrig.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 156 Nr. 2
QAAAD-32378

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FG des Saarlandes, Urteil v. 14.08.2009 - 2 K 1178/09

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