Studienbegleiter Wirtschaft!
1. Aufl. 2009
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9. Ablauf der Studienzulassung
9.1 Bewerbung
In Deutschland ist die Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), in Dortmund für die Studienplatzvergabe im staatlichen Auftrag und als Service für die Hochschulen zuständig. Das Procedere um die Vergabe von Studienplätzen ist derartig komplex, dass im Rahmen dieses Bandes nur ein kurzer Abriss der wichtigsten Eckdaten gegeben werden kann.
20 % der Studienplätze in Studiengängen, welche die SfH/ZVS bundesweit vergibt, werden aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Die Bundesquote wird dabei in 16 Landesquoten aufgeteilt, sodass nur Studienbewerber desselben Bundeslandes miteinander konkurrieren und somit abweichende Benotungsdurchschnitte, wie sie Ländern wie Bayern nachgesagt werden, keine Rolle spielen. Bei der Entscheidung über die Verteilung der ausgewählten Abiturbesten auf die einzelnen Studienorte sind primär deren Ortswünsche maßgeblich. Bewerben sich mehr Interessenten für einen Studienort als dort Studienplätze im Angebot sind, entscheidet die Durchschnittsnote. In der Bewerbung k...