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OLG Jena 30.04.2009 1 U 657/06, NWB 48/2009 S. 3704

Haftungsrecht | Schadensersatzpflicht bei Zahlungsverzug und anschließender Insolvenz des Gläubigers

Wer durch Zahlungsverzug die Insolvenz seines Gläubigers verursacht, ist ggf. zum Ersatz von dessen durch die Insolvenz verursachten Schaden verpflichtet. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind jedoch kein ersatzpflichtiger Schaden. Im Streitfall war die GmbH nach Ansicht des Gerichts schon über Monate zahlungsunfähig, als die Zahlung fällig wurde; der Zahlungsausfall war daher nicht kausale Ursache des (im Übrigen verspäteten) Insolvenzantrags.

Anmerkung:

Im Prozess muss der Gläubiger die Kausalität zwischen Zahlungsverzug und seiner Insolvenz beweisen. Hierin dürfte das praktische Haupthindernis für Schadensersatzansprüche wegen Verursachung der Insolvenz liegen, der i. d. R. mehrere Ursachen und Ausfälle vorausgehen.

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