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NWB BB 12/2009 S. 374

Private Krankenversicherung: Beiträge möglichst pünktlich zahlen

Seit Anfang des Jahres besteht für alle Bürger Deutschlands Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet auch, dass Versicherte ihre Beiträge möglichst pünktlich zahlen müssen – ansonsten drohen unangenehme Konsequenzen. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Versicherer ist zwar nicht möglich.

Wenn ein Versicherter seine Beiträge aber nicht zahlt, erhält er zunächst eine Mahnung. Werden dann die noch ausstehenden Beiträge nicht beglichen, ruht der Vertrag. Das bedeutet, dass während dieser Zeit nur ein Anspruch auf Notversorgung nach dem Asylbewerber-Leistungs­gesetz besteht, und im Wesentlichen nur noch akute Erkrankungen behandelt werden. Dennoch besteht die Pflicht, weiterhin volle Beiträge zu bezahlen – trotz Ruhen des Vertrags! Werden die ausstehende...

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