RechZahlV § 6

Abschnitt 2: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

§ 6 Restlaufzeit

1Für die Gliederung nach Restlaufzeiten sind bei ungekündigten Kündigungsgeldern die Kündigungsfristen und gegebenenfalls die Kündigungssperrfristen maßgebend. 2Bei Forderungen sind vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen.

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IAAAD-32132