RechZahlV § 31
Abschnitt 6: Konzernrechnungslegung
§ 31 Konzernrechnungslegung
Auf den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-32132