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RechZahlV § 23

Abschnitt 4: Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2

§ 23 Provisionserträge – Posten 5

1Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. 2Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.

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IAAAD-32132

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